Personalmanagement
Dienstleistungen:
Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Leiharbeiter) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Überlasser) einem Dritten (Entleiher, Beschäftiger) zur Arbeitsleistung überlassen. Auch: Personalleasing; Temporärarbeit (Schweiz); Leiharbeit, Zeitarbeit (Osterreich, Deutschland)

Als private Arbeitsvermittlung wird die gewerbsmässige Besetzung offener Stellenangebote durch Privatunternehmen bezeichnet. Ziel ist es, Anbieter und Nachfrager zu einem Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu führen.
Outsourcing (Tätigkeit: outsourcen, dt. Auslagerung 'Produktionsschritte an andere vergeben') bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen. Es ist eine spezielle Form des Fremdbezugs von bisher intern erbrachter Leistung, wobei Verträge die Dauer und den Gegenstand der Leistung fixieren. Das grenzt Outsourcing von sonstigen Partnerschaften ab.
Unter On - Site - Management versteht man eine ausgegliederte Managementdienstleistung. Diese ist weiterhin räumlich dem Kunden zuzuordnen, da sie zwar von einem externen Dienstleister ausgeführt wird, jedoch in der Betriebsstätte des Kunden.
Dabei können im Gegensatz zum reinen Outsourcing Produktionsmittel und Personal des Kundenbetriebes im Einsatz bleiben. Hier wird also nicht z.B. die gesamte Abteilung aus dem Betrieb ausgegliedert, sondern nur die Organisation.
Im Gegensatz zum Projektmanagement oder dem Management auf Zeit (Interimsmanagement) wird hier durch eine dauerhafte Übernahme eine Verbesserung der Leistung oder eine Reduzierung der Kosten durch Nutzung von Synergien bei dem Dienstleister angestrebt.
Zeitarbeitsunternehmen
Ein Zeitarbeitsunternehmen überlässt im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Arbeitnehmer an Unternehmen, die kurzfristig oder auch auf Dauer zusätzliches Personal benötigen. Zwischen dem Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) und dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) besteht ein Arbeitsvertrag, welcher jedem anderen Arbeitsvertrag gleichgestellt ist - mit der Ausnahme, dass kein fester Arbeitsort definiert ist. Der Zeitarbeitnehmer wird dementsprechend auch vom Zeitarbeitsunternehmen bezahlt und nicht vom Einsatzunternehmen (Entleiher, Kunde). Der Kunde zahlt an das Zeitarbeitsunternehmen einen vereinbarten Stundensatz, dessen Höhe zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzunternehmen frei verhandelt wird und die Entlohnung des Zeitarbeitnehmers in keiner Weise betrifft.
Zu den Zeitarbeitsunternehmen zählen auch alle Personal-Service-Agenturen.
Dienstleistungen:
- Arbeitnehmerüberlassung
- Private Arbeitsvermittlung
- Outsourcing
- On - Site - Management
Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Leiharbeiter) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Überlasser) einem Dritten (Entleiher, Beschäftiger) zur Arbeitsleistung überlassen. Auch: Personalleasing; Temporärarbeit (Schweiz); Leiharbeit, Zeitarbeit (Osterreich, Deutschland)

Als private Arbeitsvermittlung wird die gewerbsmässige Besetzung offener Stellenangebote durch Privatunternehmen bezeichnet. Ziel ist es, Anbieter und Nachfrager zu einem Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu führen.
Outsourcing (Tätigkeit: outsourcen, dt. Auslagerung 'Produktionsschritte an andere vergeben') bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen. Es ist eine spezielle Form des Fremdbezugs von bisher intern erbrachter Leistung, wobei Verträge die Dauer und den Gegenstand der Leistung fixieren. Das grenzt Outsourcing von sonstigen Partnerschaften ab.
Unter On - Site - Management versteht man eine ausgegliederte Managementdienstleistung. Diese ist weiterhin räumlich dem Kunden zuzuordnen, da sie zwar von einem externen Dienstleister ausgeführt wird, jedoch in der Betriebsstätte des Kunden.
Dabei können im Gegensatz zum reinen Outsourcing Produktionsmittel und Personal des Kundenbetriebes im Einsatz bleiben. Hier wird also nicht z.B. die gesamte Abteilung aus dem Betrieb ausgegliedert, sondern nur die Organisation.
Im Gegensatz zum Projektmanagement oder dem Management auf Zeit (Interimsmanagement) wird hier durch eine dauerhafte Übernahme eine Verbesserung der Leistung oder eine Reduzierung der Kosten durch Nutzung von Synergien bei dem Dienstleister angestrebt.
Zeitarbeitsunternehmen
Ein Zeitarbeitsunternehmen überlässt im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Arbeitnehmer an Unternehmen, die kurzfristig oder auch auf Dauer zusätzliches Personal benötigen. Zwischen dem Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) und dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) besteht ein Arbeitsvertrag, welcher jedem anderen Arbeitsvertrag gleichgestellt ist - mit der Ausnahme, dass kein fester Arbeitsort definiert ist. Der Zeitarbeitnehmer wird dementsprechend auch vom Zeitarbeitsunternehmen bezahlt und nicht vom Einsatzunternehmen (Entleiher, Kunde). Der Kunde zahlt an das Zeitarbeitsunternehmen einen vereinbarten Stundensatz, dessen Höhe zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzunternehmen frei verhandelt wird und die Entlohnung des Zeitarbeitnehmers in keiner Weise betrifft.
Zu den Zeitarbeitsunternehmen zählen auch alle Personal-Service-Agenturen.
